Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (iKOM-Beratung GmbH) über die Internetseite seculog.de schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren.

Unsere Angebote im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

(2) Sie können ein verbindliches Kaufangebot (Bestellung) über das Online-Warenkorbsystem abgeben.
Dabei werden die zum Kauf beabsichtigten Waren im „Warenkorb“ abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den „Warenkorb“ aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Aufrufen der Seite „Kasse“ und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt. Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück“ des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Angebot bei uns ab.
Sie erhalten zunächst eine automatische E-Mail über den Eingang Ihrer Bestellung, die noch nicht zum Vertragsschluss führt.

(3) Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt innerhalb von 2 Tagen durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail), in welcher Ihnen die Ausführung der Bestellung oder Auslieferung der Ware bestätigt wird (Auftragsbestätigung).
Sollten Sie keine entsprechende Nachricht erhalten haben, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

(4) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 3 Vertragslaufzeit / Kündigung bei Abonnement-Verträgen

(1) Der zwischen Ihnen und uns geschlossene Abonnement-Vertrag hat die vereinbarte Laufzeit. Wird der Vertrag nicht 3 Wochen vor Vertragsende (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist geregelt ist) von einer der Parteien in Textform (z.B. E-Mail) gekündigt, verlängert er sich stillschweigend jeweils um die vereinbarte Grundlaufzeit. Beträgt die Grundlaufzeit mehr als ein Jahr, verlängert sich der Vertrag jedoch jeweils nur um ein Jahr.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

§ 4 Besondere Vereinbarungen zu angebotenen Zahlungsarten

(1) Bonitätsprüfung
Sofern wir in Vorleistung treten, z.B. bei Zahlung auf Rechnung oder Lastschrift, werden Ihre Daten zur Wahrung unserer berechtigten Interessen zum Zwecke der Bonitätsprüfung auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren an die SCHUFA Holding AG, Komoranweg 5, 65201 Wiesbaden, weitergegeben. Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen im Ergebnis der Bonitätsprüfung die Zahlungsart auf Rechnung oder Lastschrift zu verweigern.

§ 5 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:

a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.

c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 6 Gewährleistung

(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(3) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:

a) Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:

– für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
– soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
– bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
– bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben. § 7 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

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II. Kundeninformationen

1. Identität des Verkäufers

iKOM-Beratung GmbH
Gocher Landstr. 2
47551 Bedburg- Hau
Deutschland
Telefon: 028333890004
E-Mail: info@ikom-beratung.de

Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr (http://ec.europa.eu/odr).

2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen „Zustandekommen des Vertrages“ unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

3.1. Vertragssprache ist deutsch.

3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online – Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.

4. Verhaltenskodizes

4.1. Wir haben uns den Käufersiegel-Qualitätskriterien der Händlerbund Management AG und damit einhergehend dem Ecommerce Europe Trustmark Code of Conduct unterworfen, einsehbar unter: http://www.haendlerbund.de/images/content/kaeufersiegel/kaeufersiegel-qualitatskriterien.pdf (http://www.haendlerbund.de/images/content/kaeufersiegel/kaeufersiegel-qualitatskriterien.pdf) und https://www.ecommercetrustmark.eu/the-code-of-conduct/ (https://www.ecommercetrustmark.eu/the-code-of-conduct/)

5. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung

Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.

6. Preise und Zahlungsmodalitäten

6.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

6.2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.

6.3. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.

6.4. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

7. Lieferbedingungen

7.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.

7.2. Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.

Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.

8. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung „Gewährleistung“ in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).

9. Vertragslaufzeit / Kündigung

Informationen zur Laufzeit des Vertrages sowie den Kündigungsbedingungen finden Sie in der Regelung „Vertragslaufzeit / Kündigung bei Abonnement-Verträgen“ in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I), sowie im jeweiligen Angebot.

Diese AGB und Kundeninformationen wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen des Händlerbundes erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft. Die Händlerbund Management AG garantiert für die Rechtssicherheit der Texte und haftet im Falle von Abmahnungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: http://www.haendlerbund.de/agb-service (http://www.haendlerbund.de/agb-service).

letzte Aktualisierung: 07.12.2017

Besondere Nutzungsbedingungen zu Seculog „New Generation“ und
IKOMOrtungs-und Geopositionsdiensten

Der Kunde erhält von IKOM die Möglichkeit, die IKOM-Ortungs- und Geopositionsdienste einschließlich der dazu notwendigen Softwareanwendungen zu nutzen, sofern folgende Nutzungsbedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von IKOM eingehalten werden:

Die IKOM-Ortungsdienste stehen dem Kunden über verschiedene Leistungspakete zur Verfügung. Deren Umfang und Verfügbarkeit können variieren und ergeben sich aus dem konkret mit dem Kunden zu vereinbarenden Auftrag. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus diesen besonderen Nutzungsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung von IKOM.

Bei dem durch IKOM vertrieben Produkt Seculog „New Generation“ handelt es sich um komplexe Hardware und Software. Grundsätzlich bestimmt IKOM den Einbaupartner. Es ist zwingend notwendig, dass die Installation nur durch besonders geschultes und von IKOM zertifiziertes Personal erfolgt. Ist dies nicht der Fall, so kann IKOM keine Gewähr für ein ordnungsgemäßes Funktionieren übernehmen. Auch eine mündliche Einwilligung von IKOM, dass der Kunde das Gerät selbst einbaut oder einbauen lässt, bedeutet nicht die Freigabe, wodurch eine Gewähr entstehen würde. Der Kunde hat bei eigenem Einbau die Handlungsanweisungen im Portal unter https://www.track2data.com/ zu beachten.

§ 1. Leistungsgegenstand und wichtige Leistungsdaten der IKOM-Ortungsdienste

1. Der Kunde erhält einen Zugang zum Onlineportal von IKOM, mit dem er via Smartphone oder PC Zugang zu seinen erworbenen Ortungsgeräten erhält. Der Kunde kann seine Objekte unter https://www.track2data.com/ einsehen.

2. Auf einer virtuellen Landkarte sieht er sämtliche gesendeten Positionen seiner mit Ortungsgeräten versehenen Objekte. Dies setzt eine bestehende Datenverbindung zum Mobilfunknetz, sowie in der begrenzten Zeit, in der ein Senden der Ortungsgeräte gewollt ist, eine Lokalisierungsmöglichkeit der Objekte voraus.

3. Die IKOM-Ortungsdienste bieten weiterhin ein automatisches Monitoring, über das der Kunde die Information erhält, wenn das jeweilige Ortungsgerät eine vom Kunden festzulegende Anzahl von Tagen (Empfehlung drei Tage) nicht gesendet hat.

4. Die IKOM-Ortungsdienste enthalten auch die Einstellmöglichkeit eines Geofencing-Alarms. Mit dieser geografischen Fahrzeugüberwachung erhält der Kunde die Möglichkeit, über seinen Portalzugang festzustellen, ob und an welcher Stelle sein Fahrzeug einen oder mehrere von ihm definierte Bereiche verlässt oder in diese einfährt. Die Grenzen der Bereiche legt der Kunde fest. Erkennt der Server durch eine Ortungsposition, dass das Fahrzeug einen definierten Bereich verlassen hat oder in diesen eingefahren ist, erhält der Kunde die gewünschte Information mit dem nächsten Senden des Ortungsgerätes über den im Benutzerkonto eingestellten Benachrichtigungsweg, und zwar als E-Mail. Hierzu ist erforderlich, dass der Kunde den angegebenen Kommunikationskanal aufrecht erhält und über ein entsprechend kompatibles Endgerät mit Internetanbindung verfügt.

5. Die IKOM-Ortungsdienste können von jeder Person mit Wohnsitz in einem der Länder innerhalb der EU-Länder-Abdeckungen (siehe § 3) genutzt werden.

6. Die IKOM-Ortungsdienste werden über eine im Ortungsgerät verbaute SIM-Karte erbracht. Für die Mobilfunkdienste, die über externe Telekommunikationsanbieter und dessen Roaming-Partnern im Ausland erbracht werden, gilt derzeit eine Verfügbarkeit von 97 % im Jahresdurchschnitt. Störungen der Übertragungsqualität durch atmosphärische oder sonstige Bedingungen können nicht ausgeschlossen werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass in bestimmten, insbesondere ländlichen Regionen, eine Mobilfunknetzabdeckung auch gar nicht gewährleistet sein kann, was die Übertragung der Geoposition des Objekts, das sich an einem solchen Ort befindet, ausschließt. § 2 bleibt unberührt.

7. Die in der Hardware verbauten Batterien unterliegen einer besonderen Verschleißsituation, die stark von äußeren Faktoren abhängig ist und z.B. von Temperaturschwankungen im Fahrzeug, von Vibrationsbelastungen, Witterungsbedingungen je nach Standort des Fahrzeugs oder der unterschiedlich starken Belastung der Hardware als Verbrauchsgerät abhängt. Der Faktor liegt nach wissenschaftlichen Untersuchungen etwa bei 7. D.h. das Gerät kann
unter schlechten Empfangsbedingungen bis zum 7-fachen des normalerweise angesetzten Stromes benötigen, was die Laufzeit der Batterie beträchtlich reduzieren kann.

§ 2. Mögliche Leistungshindernisse

1. Die IKOM-Ortungsdienste können im Falle mechanischer und elektrischer Defekte der eingebauten SIM-Karte, des installierten Ortungsgeräts, in das die SIM-Karte eingebaut ist oder der Kabel, Antennen usw. nicht erbracht werden.

2. Die Erbringung und die Nutzung der IKOM-Ortungsdienste können mit Rücksicht auf den aktuellen Stand der Technik Einschränkungen und Ungenauigkeiten unterliegen, die außerhalb des Einflussbereichs von IKOM liegen. Dies betrifft insbesondere die Verfügbarkeit der vom Mobilfunkanbieter erbrachten Mobilfunk-Datenverbindung, des Mobilfunknetzes, der Positionsbestimmung durch ein globales Navigationssatellitensystem und des Internetzugangs. So sind die Dienste räumlich auf dem Empfang-und Sendebereich der vom jeweiligen Mobilfunkanbieter betriebenen Funkstationen beschränkt. Die Nichtverfügbarkeit des Mobilfunknetzes kann im Einzelfall dazu führen, dass die IKOMOrtungsdienste nicht zur Verfügung stehen, da der notwendige Datentransfer nicht stattfinden kann. Auch können die IKOM-Ortungsdienste durch atmosphärische Bedingungen und topographische Gegebenheiten oder durch Hindernisse (z. B. Brücken, Tunnel, Gebäude) beeinträchtigt werden. Dasselbe gilt für die Positionsbestimmung basierend auf dem globalen Navigationssatellitensystem. Auch die Nutzung des Internets kann durch zusätzliche Beeinträchtigung (z.B. Netzüberlastung) eingeschränkt sein.  Zudem können sich kurzfristige Kapazitätsengpässe aus Belastungsspitzen der
Dienste, der Mobilfunk-und Festnetze sowie des Internets ergeben.

3. Störungen können aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streik, Aussperrung und behördlicher Anordnungen ergeben, sowie aufgrund technischer und sonstiger Maßnahmen (z. B. Reparatur, Wartung, Software-Updates, Erweiterungen), die an den Anlagen von IKOM oder von vor-und nachgeschalteten Dienstleistern, Content-Providern und Netzbetreibern, die für eine ordnungsgemäße oder verbesserte Erbringung der Dienste erforderlich sind, entstehen.

§ 3. Gebietsbeschränkung

Die IKOM-Ortungsdienste sind nur in bestimmten Ländern der europäischen Union verfügbar und werden auch nur in diesen Ländern von IKOM angeboten (EULänderabdeckung). Die EU-Länderabdeckung ist für den Kunden über seinen Portalzugang https://www.track2data.com/unter FAQ einzusehen. Voraussetzung für die Nutzung der IKOM-Ortungsdienste mit der entsprechenden Ortungsmöglichkeit des jeweiligen Objekts ist stets, dass sich das Objekt auch in dem Land der EULänderabdeckung befindet.

§ 4. Nutzungsvoraussetzungen

1. Der Kunde hat allgemein die gerätespezifischen Umgebungsbedingungen sicherzustellen und die jeweiligen Komponenten, die für die IKOM-Ortungsdienste notwendig sind, entsprechend den Installationsrichtlinien der Hersteller für die jeweiligen Komponenten bereitzustellen. IKOM setzt voraus, dass alle vom Kunden übergebenen Informationen vollständig und korrekt sind; andernfalls werden die entsprechenden Mehrleistungen gemäß Einzelauftrag behandelt. Sofern Dienstleistungen standardmäßig mit Hilfe von Fernwartung erbracht werden, stellt der Kunde die nötigen Kommunikationsvoraussetzungen (Telefon und Internet) zur Verfügung.

2. Nutzungsvoraussetzung für die Verwendung der IKOM-Ortungsdienste ist, dass in dem Objekt ein Ortungsgerät installiert ist und eine Mobilfunkdatenverbindungen zwischen dem Objekt und der IT-Infrastruktur von IKOM sowie dem kompatiblen Endgerät des Kunden besteht.

§ 5. Deaktivierung von IKOM-Ortungsdiensten

Sollte der Kunde auf eigenen speziellen Wunsch die IKOM-Ortungsdienste über seinen Portalzugang aktivieren und deaktivieren können, oder lässt er dies von einem unserer Administratoren ausführen, wird er darauf hingewiesen, dass bei Deaktivierung der IKOM Ortungsdienste keine Möglichkeit besteht, das Objekt insbesondere nach dessen Entwendung mithilfe der IKOM-Ortungsdienste und der im Objekt installierten Hardware zu
lokalisieren.

§ 6. Mitnutzerberechtigungen

Der Kunde kann optional, auf eigenen Wunsch, über seinen Portalzugang Mitnutzern eigene Berechtigungen zuweisen. Den Mitnutzern stehen dann die IKOM-Ortungsdienste in gleicher Weise zur Verfügung wie dem Kunden. Mitnutzer können eigene Bereiche definieren und erhalten eine eigene Nachricht über den im Portalzugang des Kunden eingestellten Benachrichtigungsweg. Mitnutzer können die IKOM-Ortungsdienste jedoch nicht selbst aktivieren und deaktivieren.

§ 7. Überlassung und Nutzung SIM-Karte

1. Der Kunde erhält eine codierte SIM-Karte, die im Eigentum von IKOM verbleibt.

2. Der Kunde darf die SIM-Karte nur für die ordnungsgemäße Nutzung der vereinbarten
Mobilfunkdienstleistungen verwenden. Alle für die Nutzung des Mobilfunknetzes zur
Verfügung gestellten Dienste sind einzuhalten, insbesondere darf die SIM Karte nur in
demselben Gerät betrieben werden, in dem sie geliefert wurde.

3. Die dem Kunden überlassene SIM-Karte ist immer im Gerät eingebaut. Die PIN und
PUK wird dem Kunden nicht mitgeteilt.

4. Die der SIM-Karte zugeordnete Rufnummer wird von IKOM festgelegt. IKOM behält sich
Änderungen von Rufnummern aus angemessenen technischen oder betrieblichen
Gründen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden vor.

§ 8. Besonderer Datenschutz für Ortungs-und Geopositionsdaten / Einwilligung des
Kunden in Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten

1. Der Kunde willigt darin ein, dass IKOM personenbezogene Daten des Kunden, konkret die Geopositionen des Objekts, im Falle eines Fahrzeugs auch dessen Kennzeichen und Fahrgestellnummer, als auch den Einbauort des Ortungsgerätes im Objekt, im folgenden Umfang und zu folgenden Zwecken erheben, verarbeiten und nutzen darf. Die Geopositionen des Objekts werden an IKOM übertragen und zum Zweck der Anzeige über den Portalzugang des Kunden und der von ihm berechtigten Mitnutzer gespeichert. Hierbei werden in regelmäßigen Abständen sämtliche Positionen des Objekts des Kunden gespeichert und angezeigt. Zu Zwecken der möglichen Auffindung des Objekts im Falle seiner Entwendung können Bewegungsprofile des Objekts durch IKOM erstellt und gespeichert werden. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn, IKOM wird aufgrund einer richterlichen oder behördlichen Anordnung hierzu verpflichtet. Diese Einwilligung ist jederzeit für die Zukunft frei widerruflich. Der Widerruf der Einwilligung führt dazu, dass die IKOM-Ortungsdienste eingestellt werden; die Einwilligung ist eine wesentliche Voraussetzung für die effektive Erbringung der IKOMOrtungsdienste.

2. Sofern das mit dem Ortungsgerät versehene Objekt ein Fahrzeug ist und der Kunde das Fahrzeug einem anderen Fahrer zur Nutzung zur Verfügung stellt, ist der Kunde verpflichtet, den anderen Fahrer vor Fahrtantritt über die IKOM-Ortungsdienste und die damit verbundene Datenerhebung und -verarbeitung zu informieren und dessen Einwilligung dazu einzuholen, sowie auf die Möglichkeit der Deaktivierung der IKOMOrtungsdienste (siehe § 5) hinzuweisen.

3. Die Erhebung und Speicherung der Geoposition des Objekts durch IKOM erfolgt in regelmäßigen Abständen, sofern das Ortungsgerät eine Mobilfunkverbindung zum Mobilfunknetz aufbauen kann. Über einen bestimmten voreingestellten Zeitraum werden sämtliche Geopositionen gespeichert. Mit Deaktivierung der IKOMOrtungsdienste oder Kündigung durch den Kunden oder IKOM werden sämtliche gespeicherten Geopositionsdaten gelöscht.

4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass über die Nutzung der IKOMOrtungsdienste, insbesondere bei Vergabe von Mitnutzerberechtigungen, für sämtliche berechtigten Nutzer Rückschlüsse auf den Nutzer des Objekts durch den Kunden oder diejenigen Personen möglich sind, die mit dem jeweiligen Fahrzeug fahren oder gefahren sind. Besondere Bedingungen zu IKOM-Recovery Service- Tarif VIP-Europe

§ 1. Leistungsgegenstand

1. IKOM stellt dem Kunden nach Entwendung seines Fahrzeugs oder anderer Objekte die im Einzelauftrag genannten Dienstleistungen zur Wiederfindung und Rückführung des Fahrzeugs (im folgenden „IKOM-Recovery-Service“ genannt)zur Verfügung.

2. Für die Leistungserbringung ist es IKOM gestattet, Subauftragnehmer einzusetzen.

§ 2. Nutzungsvoraussetzungen

1. Der IKOM-Recovery-Service wird nur in den Ländern erbracht, die in der Länderabdeckung, abrufbar über den Portalzugang des Kunden unter FAQ, aufgeführt sind.

2. Sofern der Kunde den Standort seines Fahrzeugs bei Entwendung nicht kennt, und IKOM eine erste Ortung in einem der Länder der EU-Länderabdeckung erhält, kann der IKOM-Recovery-Dienst erbracht werden. Befindet sich das Fahrzeug außerhalb der EULänderabdeckung,
entstehen keine vertraglichen Verpflichtungen von IKOM.

3. In Krisen-und Kriegsgebieten wird IKOM nicht tätig, auch wenn diese unter die EULänderabdeckung fallen.

4. Voraussetzung für ein Tätigwerden von IKOM im Rahmen des IKOM-Recovery-Services, ist stets eine Strafanzeige wegen Diebstahls oder Unterschlagung durch den Kunden. Das Fahrzeug muss gem. Artikel 100 des Schengener Durchführungsübereinkommen in die Fahndung aufgenommen worden sein und zur Sicherstellung ausgeschrieben sein. Eine Garantie zur Auffindung kann nicht gegeben werden.

§ 3. Kosten/ Vergütung Tarif VIP-Europe

Sofern im Falle eines Diebstahls oder Unterschlagung unser Sicherheitspersonal tätig werden muss, wird im Tarif VIP-Europe eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von 1250 € erhoben. Darin enthalten ist der Einsatz des Sicherheitspersonals (unabhängig von Anzahl und Zeitaufwand) zwecks Auffindung, die Kooperation mit der Polizei und die Unterstützung bei Einholung der Freigabebescheinigung. Im Falle zivilrechtlicher Streitigkeiten (z.B. im Falle
eines gutgläubigen Erwerbs eines gestohlenen Fahrzeugs) leistet IKOM keine Unterstützung. Kosten des Rücktransports sind nicht im Leistungsumfang enthalten. Alle am Sicherstellungsort im Zusammenhang mit der Freigabebescheinigung anfallenden zusätzlichen Kosten (Dolmetscher, Rechtsanwalt (falls für die Freigabe erforderlich) und Unterstellkosten werden nicht durch iKOM getragen

Stand: 15.04.2019